Ich gehe davon aus, dass nicht allen Lesern die Konsequenzen eines Verstoßes gegen ein erlaubnispflichtiges Einlagegeschäft gemäß § 1 Abs 1. 1 S.2 Nr. 1 KWG bewusst ist. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen muss die Bafin die Rückabwicklung aller Verträge bei der BWF-Stiftung anordnen.
Dies hört sich zwar sehr einfach an, führt aber nahezu immer zur Insolvenz des betroffenen Unternehmens. Dies aus folgenden Gründen: Gehen wir davon aus, dass die BWF-Stiftung wie mehrfach ausgeführt wurde in den letzten 2 Jahren rd. 200 Mio. Kapital eingesammelt hat. Davon wurde dann für rd. 150 Mio. Gold eingekauft, für rd. 20 Mio. Vertriebsprovisionen und für 20 Mio. Verwaltungskosten gezahlt. Da der Goldpreis im Durchschnitt der letzten 2 Jahre gefallen ist, ist noch gold im Wert von rd. 120 Mio. vorhanden und ein Barkapital von 10 Mio..
Bei einer Rückabwicklung wären aber 200 Mio. aufzubringen.
Da diese nicht vorhanden sind, müsste das Unternehmen bereits heute Insolvenz anmelden, wenn feststeht, dass gegen § 1 Abs 1. 1 S.2 Nr. 1 KWG verstoßen wurde.
Die Geschäftsführung der BWF-Stiftung wird deshalb aufgefordert, hierzu im Detail Stellung zu nehmen.
Wie konnte es soweit kommen?
In allen Veröffentlichungen wurde immer suggeriert, dass gerade durch die Rechtsform der Stiftung eines ganz besondere Überwachung stattfindet. Siehe hierzu:
http://www.dr-schulte.de/rechtsgebiet/geldwaescherecht/seminarveranstaltung-der-bwf-stiftung-in-berlin-voller-erfolg;
oder hier:
Zitat: “Thomas Schulte von Dr. Schulte & Partner:
Erläutern Sie bitte den Begriff “Sondervermögen”.
BWF-Stiftung: Das Gold der Kunden wird bei der BWF-Stiftung nicht als eigenes Vermögen, sondern als das Vermögen der Kunden gehalten, sog. Sondervermögen. Das Sondervermögen ist ausschließlich Eigentum der Kunden und gehört damit nicht zur Vermögens- und Insolvenzmasse der BWF-Stiftung.”
Quellennachweis: http://politik.pr-gateway.de/interview-mit-der-bwf-stiftung-berliner-wirtschafts-und-finanzstiftung-chausseestrase-10-10115-berlin/
Oder hier: ++++++++++ Zitatbeginn ++++++++++++
Zitat: “Frage: Wie kann dann ein Unternehmen sicherstellen, dass für die Kunden Gold gekauft worden ist und auch sicherstellen, dass für deren Garantieleistung der Stiftung genügend Metalle vorhanden sind und die Stiftung genügend Metalle vorhält?
Antwort Detlef Braumanns: Dies geht wohl nur über den privaten Weg. Die Berliner Wirtschafts- und Finanz Stiftung hat sich entschieden, durch einen Wirtschaftsprüfer den Bestand regelmäßig bzw. unregelmäßig durch überraschende Besuche kontrollieren zu lassen.
Der Wirtschaftsprüfer prüft tatsächlich durch eine Inventur, d. h. eine körperliche Überprüfung der Metalle, ob diese vorhanden sind. Wirtschaftsprüfungstermine waren in letzter Zeit häufiger, bisher war der Bestand vollständig vorhanden.. Hinzu kommt, dass die Menge des für die Kunden gelagerten Metalls von dem Steuerberater gemeldet werden muss. Durch das Zertifikat des Wirtschaftsprüfers, der ja ein Ehrenberufler ist und eine objektive Instanz, kann sichergestellt werden, dass genügend Metalle für die Garantieleistung der Kunden vorhanden sind. Im Grunde privatisiert man so die Aufsicht.
Frage: Gilt dies auch für die Garantien, die ja auch mit Metallen unterlegt werden müssen?
Antwort Detlef Braumanns: Ja, der Wirtschaftsprüfer Herr Norbert Wojciechowski hat in seinem letzten Prüftermin zur Inventur am 17.12.2013 auch die Menge des Metalls geprüft, die für eine Garantie vorhanden sein müssen. Diese Zahlen hatte der Steuerberater der Gesellschaft ebenfalls zugeliefert. Die Verantwortung für das wirtschaftliche Handeln der Gesellschaft liegt zwar bei mir; hier ist allerdings eine zusätzliche freiwillige Kontrollinstanz eingebaut.
Frage: Wie ist also der Ablauf?
Detlef Braumanns: Der Ablauf ist wie folgt: Der Steuerberater meldet die Zahlen sowohl für den Bestand als auch die Garantieleistungen für die Kunden dem Wirtschaftsprüfer. Der Wirtschaftsprüfer prüft den körperlichen Bestand an Metallen durch körperliche Inbesitznahme im Tresor. Hinzu kommt die Prüfung der Garantie-Metalle, die hinzukommen werden müssen. Als letztes fertigt der Wirtschaftsprüfer hierüber ein Zertifikat aus.
Frage: Was bedeutet dies?
Antwort Detlef Braumanns: Durch die Einschaltung von Ehrenberuflern ist die Kontrolle der Metalle und der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens erweitert worden. Wir fühlen uns so einfach wohler.”
+++++++++++++++++ Zitat Ende ++++++++++++++++++++
unterzeichnet mit
V.i.S.d.P.:
Dipl.-Ing. Oliver Mikus
Kempkes Rechtsanwalt GmbH
Oliver Over
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http://finanz-recht.net
Quellennachweis: http://www.inar.de/berliner-wirtschafts-und-finanz-stiftung-bwf-stiftung/
Hiernach wurde von der Kempkes Rechtsanwalt GmbH und Steuerberater Oliver Over klar kommuniziert, dass absolut nichts passieren kann.
Quelle: http://www.diebewertung.de